Wer gefährliche Güter per Seeschiff verschickt, muss mehr beherrschen als die richtige Verpackung. Der IMDG-Code, kurz für „International Maritime Dangerous Goods Code“, legt fest, wie Stoffe klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und an Bord verstaut werden. Ich zeige hier, welche Regeln 2026 gelten, welche Pflichten Versender und Logistikunternehmen haben und wo in der Praxis die häufigsten Fehler entstehen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
- Geltungsbereich: Der IMDG-Code regelt verpackte gefährliche Güter im Seeverkehr.
- Aktuelle Ausgabe: Seit dem 1. Januar 2026 ist die Ausgabe 2024 mit Amendment 42-24 verbindlich.
- Entscheidende Angaben: UN-Nummer, offizielle Versandbezeichnung, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe und Menge müssen zusammenpassen.
- Verantwortung: Der Versender muss Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungsdokument korrekt veranlassen.
- Sicherheitsfaktor: Stauung und Trennung unverträglicher Stoffe verhindern Brände, Explosionen, Leckagen und gefährliche Reaktionen.

Was der IMDG-Code regelt und warum er wichtig ist
Der IMDG-Code ist das internationale Regelwerk für gefährliche Güter in verpackter Form, die mit Seeschiffen transportiert werden. Er basiert auf den Sicherheitsanforderungen des SOLAS-Übereinkommens und berücksichtigt außerdem den Schutz der Meeresumwelt nach MARPOL.
Die Regeln gelten nicht nur für die Reederei. Auch Hersteller, Versender, Verpacker, Spediteure, Hafenbetriebe, Containerpackstationen und Empfänger sind betroffen. Genau das wird häufig unterschätzt: Ein Fehler beim Ausfüllen des Beförderungsdokuments kann später genauso problematisch sein wie eine unzureichende Verpackung.
Der Code umfasst die Gefahrgutklassen 1 bis 9. Dazu gehören unter anderem Explosivstoffe, entzündbare Flüssigkeiten, Gase, giftige Stoffe, ätzende Stoffe und verschiedene umweltgefährdende Produkte. Auch Lithiumbatterien fallen je nach Bauart, Leistung und Transportzustand unter besondere Gefahrgutvorschriften.
Für Massengüter gelten teilweise andere Regelwerke. Feste Schüttgüter werden in der Regel nach dem IMSBC-Code behandelt, flüssige Chemikalien als Massengut nach dem IBC-Code und verflüssigte Gase nach dem IGC-Code. Die Verpackung ist also ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des richtigen Regelwerks.
Welche Ausgabe 2026 gilt
Seit dem 1. Januar 2026 ist die IMDG-Code-Ausgabe 2024 einschließlich Amendment 42-24 verbindlich. Die Änderung überarbeitet mehrere Abschnitte und aktualisiert Anforderungen für bestimmte Stoffe und Transportfälle. Wer noch ausschließlich mit der Ausgabe 2022 arbeitet, riskiert deshalb veraltete Angaben in Software, Schulungsunterlagen oder internen Checklisten.
Der Code ist in zwei Bände gegliedert. Der erste Band enthält unter anderem die allgemeinen Regeln, Klassifizierung, Verpackung, Tankvorschriften, Dokumentation und Beförderungsabläufe. Im zweiten Band befinden sich die Gefahrgutliste, Sondervorschriften, Ausnahmen, die Liste der offiziellen Versandbezeichnungen und das Stichwortverzeichnis.
Meine Empfehlung ist eindeutig: Für die tägliche Arbeit sollte nicht nur eine gedruckte Ausgabe im Büro stehen. Entscheidend ist, dass die verwendete Gefahrgutsoftware, die Vorlagen für Beförderungsdokumente und die Schulungsunterlagen ebenfalls auf dem aktuellen Stand sind. Ein einzelnes veraltetes Datenfeld kann sonst die gesamte Transportkette ausbremsen.
Was sich aus der Gefahrgutliste ablesen lässt
Die Gefahrgutliste verbindet die jeweilige UN-Nummer mit der offiziellen Versandbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe, Kennzeichnung, Verpackungsanweisung und möglichen Sondervorschriften. Sie ist der zentrale Ausgangspunkt für die Transportentscheidung, ersetzt aber keine vollständige Prüfung der übrigen Code-Abschnitte.
Besonders wichtig sind die Verpackungsgruppen I, II und III. Sie beschreiben die relative Gefährlichkeit eines Stoffes und beeinflussen unter anderem die zulässige Verpackung. Nicht jedes Produkt mit ähnlichem Handelsnamen wird automatisch gleich behandelt. Maßgeblich sind Zusammensetzung, Konzentration, physikalische Eigenschaften und die konkrete Eintragung in der Gefahrgutliste.
So läuft ein regelkonformer Transport ab
Ein sicherer Transport beginnt lange vor der Übergabe des Containers an den Hafen. Ich arbeite dabei mit einer festen Prüfkette, weil sie die Verantwortung sichtbar macht und typische Lücken verhindert.
- Stoff bestimmen: Sicherheitsdatenblatt, technische Produktdaten und gegebenenfalls Prüfberichte müssen zusammen betrachtet werden.
- UN-Nummer und Versandbezeichnung prüfen: Der Handelsname allein reicht nicht aus.
- Klassifizierung festlegen: Dazu gehören Gefahrgutklasse, Nebengefahren und bei vielen Stoffen die Verpackungsgruppe.
- Verpackung auswählen: Verpackungen, IBC, Großverpackungen und Tanks müssen für den jeweiligen Stoff zugelassen sein und das erforderliche Zulassungskennzeichen tragen.
- Versandstück kennzeichnen: Gefahrzettel, UN-Nummer, Ausrichtungspfeile und weitere Markierungen müssen sichtbar und dauerhaft angebracht werden.
- Container packen: Die Ladung wird gegen Verrutschen gesichert. Unverträgliche Güter müssen nach den Trennvorschriften voneinander ferngehalten werden.
- Dokumente erstellen: Das Beförderungsdokument muss alle vorgeschriebenen Angaben enthalten, einschließlich Menge, Verpackungsart und gegebenenfalls EmS- oder Sondervorschriften.
- Container zertifizieren: Bei einer Güterbeförderungseinheit ist das erforderliche Container-Packzertifikat beziehungsweise die entsprechende Erklärung korrekt auszufüllen.
- Reederei und Hafen informieren: Gefahrgutdaten müssen rechtzeitig und in der geforderten Form übermittelt werden.
Der kritischste Punkt liegt meiner Erfahrung nach nicht bei der Gefahrgutklasse, sondern bei der Übereinstimmung aller Angaben. Wenn Produktname, UN-Nummer, Menge und Verpackungsart nicht zusammenpassen, wird der Fehler häufig erst beim Hafencheck entdeckt.
Lesen Sie auch: Maritime Sicherheit - Schutz, Recht & Karriere in Deutschland
Welche Angaben im Beförderungsdokument stehen müssen
Typischerweise gehören die UN-Nummer mit vorangestelltem „UN“, die offizielle Versandbezeichnung, die Gefahrgutklasse, gegebenenfalls Nebengefahren, Verpackungsgruppe, Anzahl und Art der Versandstücke sowie die Gesamtmenge in das Dokument. Je nach Stoff kommen zusätzliche Angaben hinzu, etwa die technische Bezeichnung einer nicht anderweitig genannten Eintragung.
In Deutschland verlangt die GGVSee neben den Angaben des IMDG-Codes zusätzliche Informationen zum ausstellenden Unternehmen und zur verantwortlichen Person des Versenders. Eine unvollständige Beschreibung ist deshalb kein bloßes Büroproblem, sondern kann die Übernahme des Containers verhindern.
Verantwortung in Deutschland und wichtige Schnittstellen
In Deutschland wird der Seetransport gefährlicher Güter durch die Gefahrgutverordnung See, kurz GGVSee, mit dem internationalen Regelwerk verbunden. Nach dieser Verordnung dürfen gefährliche Güter nur übergeben, verladen und befördert werden, wenn die jeweils geltenden Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens und des IMDG-Codes eingehalten sind.
Der Versender trägt eine besonders wichtige Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass das Gut richtig klassifiziert wurde, die Beförderung zulässig ist, zugelassene Verpackungen verwendet werden und das Beförderungsdokument vollständig erstellt ist. Der Spediteur oder die Reederei kann diese Angaben prüfen, übernimmt aber nicht automatisch die ursprüngliche Verantwortung für eine falsche Klassifizierung.
| Beteiligter | Typische Aufgabe | Häufiges Risiko |
|---|---|---|
| Hersteller oder Versender | Klassifizierung, Angaben und Transportfreigabe | Handelsname statt offizieller Versandbezeichnung |
| Verpacker | Auswahl, Befüllung und Verschließen der Verpackung | Falsche Verpackungsanweisung oder unzureichende Sicherung |
| Containerpacker | Stauen, Sichern und Ausstellen der Packzertifizierung | Unverträgliche Güter oder verrutschte Ladung |
| Spediteur und Reederei | Datenprüfung, Buchung und Weitergabe an Hafen und Schiff | Fehlende oder verspätete Gefahrgutdaten |
| Schiff und Hafen | Stauplanung, Kontrolle und Notfallvorsorge | Falsche Stauposition oder fehlende Trennung |
Wer beruflich mit diesen Aufgaben betraut ist, braucht eine aufgabenspezifische Gefahrgutschulung. Eine Person, die nur Dokumente prüft, benötigt andere Kenntnisse als jemand, der Container packt oder die Stauplanung erstellt. Schulungen sollten deshalb nicht als einmalige Formalität behandelt werden, sondern bei Regeländerungen und veränderten Aufgaben aktualisiert werden.
IMDG-Code, ADR und andere Regelwerke richtig unterscheiden
In multimodalen Lieferketten treffen mehrere Gefahrgutregelwerke aufeinander. Ein Container kann zunächst auf der Straße nach ADR, anschließend per Bahn nach RID und danach auf See nach dem IMDG-Code befördert werden. Die Daten müssen an jeder Schnittstelle zusammenpassen, auch wenn einzelne Detailanforderungen unterschiedlich sind.
| Regelwerk | Transportbereich | Besonderheit |
|---|---|---|
| IMDG-Code | Seeverkehr mit verpackten gefährlichen Gütern | Zusätzliche Anforderungen an Stauung, Trennung und Meeresumweltschutz |
| ADR | Straßenverkehr | Regelt unter anderem Fahrzeuge, Tunnelbeschränkungen und Beförderungspapiere |
| RID | Eisenbahnverkehr | Gilt für Gefahrguttransporte im internationalen und nationalen Schienenverkehr |
| IMSBC-Code | Feste gefährliche Güter als Massengut | Bezieht sich nicht auf gewöhnliche verpackte Versandstücke |
Der häufigste Denkfehler lautet: „Der Container ist nach ADR korrekt, also kann er auch aufs Schiff.“ Das stimmt nicht zuverlässig. Für den Seetransport können andere Stau- und Trennvorschriften, zusätzliche Dokumente oder spezielle Angaben zu Meeresschadstoffen gelten.
Bei einem kombinierten Transport sollte deshalb vor der Buchung geprüft werden, welches Regelwerk an welchem Abschnitt gilt. Je früher diese Prüfung erfolgt, desto geringer ist das Risiko von Umladungen, Verzögerungen und Zusatzkosten.
Typische Fehler und was wirklich hilft
Viele Verstöße entstehen nicht durch schwierige Chemie, sondern durch Routine. Ein Produkt wird unter seinem Verkaufsnamen erfasst, eine alte Vorlage wird kopiert oder die Containerpackung wird nur nach Gewicht beurteilt. Gerade bei Lithiumbatterien, Aerosolen, Farben und Reinigungsmitteln führt das schnell zu falschen Annahmen.
- Veraltete Ausgabe verwendet: Interne Formulare und Software müssen seit 2026 auf Amendment 42-24 geprüft werden.
- Falsche oder unvollständige UN-Angabe: Die UN-Nummer muss zum konkreten Produkt und Transportzustand passen.
- Verpackung nicht zugelassen: Eine stabile Verpackung ist nicht automatisch eine nach IMDG-Code zugelassene Verpackung.
- Kennzeichnung verdeckt: Gefahrzettel dürfen beim Stapeln oder Verzurren nicht unlesbar werden.
- Trennvorschriften ignoriert: Stoffe können einzeln zulässig sein, aber gemeinsam im Container unzulässig werden.
- Mengen falsch angegeben: Brutto- und Nettomenge dürfen nicht verwechselt werden.
- Änderungen zu spät gemeldet: Gefahrgutdaten müssen vor dem Annahmeschluss der Reederei vollständig vorliegen.
Was sich in der Praxis bewährt, ist eine Vier-Augen-Prüfung für die erste Sendung eines neuen Produkts und für jede wesentliche Änderung der Verpackung. Bei Standardartikeln kann der Prozess später stärker automatisiert werden. Automatisierung hilft aber nur dann, wenn die Stammdaten regelmäßig gegen aktuelle Sicherheitsdatenblätter und die gültige Code-Ausgabe geprüft werden.
Bei Unsicherheit sollte die Einstufung nicht aus einem ähnlichen Produkt abgeleitet werden. Eine verbindliche Bewertung durch eine fachkundige Gefahrgutperson oder die zuständige Stelle ist deutlich günstiger als ein gestoppter Container, eine Umverpackung im Hafen oder ein Sicherheitsvorfall an Bord.
Warum der IMDG-Code auch für maritime Karrieren wichtig ist
Der sichere Umgang mit Gefahrgut ist längst kein Spezialwissen nur für Reedereien. Kenntnisse des Regelwerks sind in Hafenlogistik, Schiffsführung, Terminalbetrieb, Spedition, Chemieindustrie und maritimer Verwaltung gefragt. Wer maritime Studiengänge oder Weiterbildungen plant, sollte deshalb nicht nur Navigation und Technik betrachten, sondern auch Gefahrgutrecht, Dokumentation und Notfallmanagement.
Besonders wertvoll ist die Fähigkeit, verschiedene Perspektiven zu verbinden. Ein guter Gefahrgutexperte kennt nicht nur die Tabelle mit der UN-Nummer, sondern versteht auch, wie eine Verpackungsentscheidung die Containerpackung, die Stauplanung und die Reaktion der Besatzung im Notfall beeinflusst.
Für Unternehmen ist der beste Ansatz eine klare Verantwortungsmatrix. Sie sollte festlegen, wer klassifiziert, wer Dokumente erstellt, wer den Container packt, wer die Daten freigibt und wer bei Abweichungen entscheidet. So bleibt Sicherheit nicht an einer einzigen Person hängen und Fehler werden vor der Hafenübergabe sichtbar.
Wer den IMDG-Code 2026 praktisch anwenden will, sollte mit der aktuellen Ausgabe arbeiten, die Anforderungen des deutschen Seerechts ergänzen und jeden Transport als durchgängige Prozesskette prüfen. Genau diese Kombination aus aktueller Regelkenntnis, sauberer Dokumentation und realistischem Blick auf die Ladung macht im Alltag den Unterschied zwischen einem reibungslosen Ablauf und einem vermeidbaren Risiko.